Skip to main content

Ablauf und Funktionsweise

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benötigen wir eine Kopie des Bußgeldbescheids oder des Anhörungsbogens. Dies erfolgt allerdings erst im zweiten Schritt. Zunächst nehmen Sie über unser Kontaktformular mit den Kölner Verkehrsanwälten ganz unverbindlich Kontakt auf. Dort geben Sie folgende Daten ein:

  1. Kontaktdaten: Dies benötigen wir, um Sie danach persönlich für das kostenlose Erstgespräch zu kontaktieren.
  2. Persönliche Daten: Diese werden benötigt, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu verifizieren.
  3. Rechtsschutzversicherung: Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, geben Sie Ihre Versicherung inkl. Versicherungsnummer an – um den Rest kümmern wir uns.

Selbstverständlich sind alle Ihre Daten nach der Datenschutzverordnung gesichert!

Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte, die noch nötigen Unterlagen zuzuschicken. Diese werden anschließend direkt einem Kölner Verkehrsrechtsanwalt vorgelegt, der dann mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch Ihre Erfolgsaussichten erörtert.
Ihre Anfrage wird von Kölner Verkehrsanwälten der renommierten Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE bearbeitet. Die Kanzlei hat bereits über dreißig Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht und etliche Bußgeldbescheide abgewehrt.
Selbstverständlich sind Ihre Daten in unserem Online-Formular sicher! Sollten Sie dennoch keine Anfrage darüber stellen wollen, können Sie sich auch persönlich per Telefon unter der oben auf der Seite angegebenen Nummer melden. Dann klären wir alles weitere mit Ihnen.

Bedingungen

Grundsätzlich gilt: Sie können Ihre Unterlagen bei uns einreichen, sofern Sie eine der zwei genannten Bedingungen erfüllen:

  • Ich habe einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, aber noch keinen Bußgeldbescheid. In diesem Fall reichen Sie den Anhörungsbogen als Kopie bei uns ein.
  • Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen und die 2-wöchige Einspruchsfrist (beginnt mit dem Zustelldatum) läuft noch.
Das geht leider nicht! Wir dürfen nur Anfragen bearbeiten, bei denen der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen an die Person adressiert ist, die sich bei uns meldet.
Das geht leider nicht! In diesem Fall gibt es noch keinen Beschuldigten, da dieser erst ermittelt werden muss. Für solche Fälle können wir leider nicht nicht für Sie tätig werden.

Keine Kosten

Nein. Die Einreichung der Unterlagen ist komplett unverbindlich und damit für Sie mit keinen Kosten verbunden. Im kostenfreien Erstgespräch mit einem unserer Verkehrsanwälte werden Sie dann über das weitere Vorgehen aufgeklärt. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so übernimmt diese in der Regel die Kosten für das Verfahren.
Auch in diesem Fall können unsere Anwälte Sie unterstützen. Senden Sie einfach erstmal die Formulare ein, unser Ansprechpartner kalkuliert mit Ihnen zusammen dann das weitere Vorgehen.
Unsere Prüfung Ihres Verkehrsrecht Falles ist für Sie kostenlos. Sollten irgendwann Kosten anfallen – etwa bei fehlender Rechtsschutzversicherung – werden Sie transparent im Vorfeld darüber informiert. Auch wenn das Bußgeldverfahren nicht eingestellt wird, bleibt es für Sie bei der ursprünglichen Summe des Bußgelds. Sie gehen also keinerlei Risiko ein.